Samstag, 30. September 2006

Kampf gegen Nazis in Deutschland verurteilt

Ein Händler von Anti-Nazisymbolen ist in Stuttgart verurteilt worden wegen Verwendung der Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (Hakenkreuz). Nach dem Wortlaut des Gesetzes ist die Verwendung dort auch in aufklärerischer Absicht verboten. Bisher hatten die Behörden aber immer nach dem Sinn des Gesetzes gehandelt. Jetzt wird es besonders interessant, weil doch eigentlich alle entsprechenden historischen Bilder usw. aus den Schul- und Geschichtsbüchern genommen werden müssten.

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