In den USA werden Bilderrechte von Nicht-Amerikanern häufig nicht anerkannt. Die russische Tennisspielerin Anastasija Andrejewna Myskina ging sogar vor Gericht weil sie für die Veröffentlichung ihrer Bilder auf amerikanischen Magazinen Geld wollte. Tja: Pech gehabt, Antrag abgelehnt. Vielleicht sollte PI einfach nach Kanada oder in die USA. Die Zündel-Websites wurden dort ja auch jahrelang ohne Problem gehostet.
fluequal - 9. Aug, 09:44
Person öffentlichen Interesses. Auch in Ö und D unterliegt in der Abwägung der Persönlichkeitsschutz. Kommt auf den Zusammenhang an.
Anders wegen "Zündel"-Websites. Anderes Rechtsverständnis (von freier Meinungsäußerung) beginnt schon z. B. im Königreich.
Rechte in den USA
Anders wegen "Zündel"-Websites. Anderes Rechtsverständnis (von freier Meinungsäußerung) beginnt schon z. B. im Königreich.
lieben gruß.